FANINFORMATIONEN / VERBINDLICHE ERGÄNZUNG DER HALLENORDNUNG
Gültig für die Veranstaltung in der Sparkassen Arena Hildesheim (2025)
Stand: 2025
Wichtig: Trommeln sowie Abweichungen bei Fahnen-/Transparentstangen müssen bis zum
19.12.2025 per Mail an
sven.knoesel@vfv06.de
angemeldet und genehmigt werden.
Verbindliche Ergänzung der Hallenordnung
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Verboten ist das Mitführen von:
- Waffen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen sowie Gegenständen, die bei Personen zu Körperverletzungen führen können,
- Gassprühflaschen, ätzenden oder färbenden Substanzen oder Druckbehältern mit Tonerzeugung (z. B. Fanfaren),
- mechanisch, elektrisch oder luftbetriebene Lärminstrumente (hiervon ausgenommen: Trommeln und „Ratschen“); Trommeln müssen bis zum 19.12.2025 per Mail an sven.knoesel@vfv06.de angemeldet und genehmigt werden,
- Behältnissen aus zerbrechlichem/splitterndem Material oder unter Druck stehenden Behältnissen (z. B. Deo- und Haarspray, Parfumflakons),
- allen Getränken, Speisen sowie Drogen,
- Feuerwerkskörpern, Raketen, bengalischen Feuern, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und anderen pyrotechnischen Gegenständen,
- dem Benutzen von Laserpointern,
- Fahnen- und Transparentstangen, die länger als 1,20 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist (Abweichungen nur möglich, wenn diese bis zum 19.12.2025 an sven.knoesel@vfv06.de angezeigt und genehmigt wurden),
- großflächigen Spruchbändern, größeren Mengen Papier, Konfetti, Tapetenrollen,
- rassistischem, fremdenfeindlichem und radikalem Propagandamaterial,
- werbenden/kommerziellen Gegenständen sowie politischen oder religiösen Gegenständen aller Art (Aufkleber, Banner, Schilder, Flugblätter o. ä.) ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters.
- Verboten ist das Ankleben von Fahnen/Transparenten etc. an Hallenwänden sowie im Innenraum und das Bekleben von Wänden, Bänken etc. mit Aufklebern.
- Absolutes Rauchverbot in der gesamten Halle – das gilt auch für E-Zigaretten.
- Verboten sind verbale Äußerungen, Parolen oder Fangesänge sowie Gesten/Symbole, die geeignet sind, Dritte (insbesondere aufgrund Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung) zu diffamieren. Verboten ist außerdem das Tragen/Zeigen von „A.C.A.B.“ (in jeder abgewandelten Form) sowie Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen oder zum Verwechseln ähnlich aussehende Kennzeichen. Das Provozieren anderer Zuschauer zu Hass oder Gewalt gegenüber Schiedsrichtern, Spielern oder sonstigen Personen sowie beleidigende Äußerungen sind verboten.
- Den Anordnungen des Veranstalters, Sicherheitsdienstes und der Ordner ist Folge zu leisten.
- Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist durch den Veranstalter beauftragt und vom Betreiber berechtigt, Personen und mitgeführte Sachen zu überprüfen. Darüber hinaus ist er berechtigt, das Hausrecht wahrzunehmen. Personen ohne Aufenthaltsberechtigung oder mit Hallenverbot dürfen die Sparkassen Arena Hildesheim nicht betreten. Ebenso werden Personen zurückgewiesen, die die Einlasskontrolle verweigern oder verbotene Gegenstände nicht ablegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Das gilt auch für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
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6.a) Besondere Bestimmungen zur Ausübung des Hausrechts
VfV Borussia 06 Hildesheim e.V. spricht sich gegen rassistische, gewaltverherrlichende, antisemitische, nationalistische, ausländerfeindliche sowie rechts- und/oder linksextreme Tendenzen jeder Art aus. Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, (a) die links- und/oder rechtsradikalen Parteien/Vereinigungen/Organisationen angehören und/oder (b) eindeutig der links- und/oder rechtsradikalen Szene zuzuordnen sind und/oder (c) durch menschenverachtende Äußerungen/Verhaltensweisen/Gesten in Erscheinung treten oder in der Vergangenheit getreten sind, den Zutritt zu verwehren, auszuschließen und/oder ein Hausverbot auszusprechen. - Sämtliche örtliche vom VfV Borussia 06 Hildesheim e.V. ausgesprochene Stadionverbote sowie bundesweit ausgesprochene Stadionverbote gelten für die Veranstaltung. Verstöße können zu (über)örtlichen Stadionverboten führen.
- Im Übrigen gilt die weitergehende Hallenordnung der Sparkassen Arena Hildesheim.
- Der Besuch der Veranstaltung sowie das Betreten und Benutzen der Sparkassen Arena Hildesheim erfolgt auf eigene Gefahr.
- Bei Verstößen wird ein Hallenverbot für die gesamte Turnierdauer ausgesprochen. Schäden (z. B. Feuerwehreinsatz, Turnierunterbrechung etc.) werden gegen den Verursacher geltend gemacht.
Hinweis: Der Verzehr von Speisen auf den Tribünen ist nicht gestattet.
Bitte nutzt hierfür das Foyer sowie den Gastronomiebereich der Halle.
Mit sportlichen Grüßen
VfV Borussia 06 Hildesheim e.V.
VfV Borussia 06 Hildesheim e.V.