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FANINFORMATIONEN

Verbindliche Ergänzung der Hallenordnung – Sparkassen Arena

FANINFORMATIONEN / VERBINDLICHE ERGÄNZUNG DER HALLENORDNUNG

Sparkassen Arena · Stand 2025
Wichtig: Trommeln sowie Abweichungen bei Fahnen-/Transparentstangen müssen bis zum 19.12.2025 per Mail an sven.knoesel@vfv06.de angemeldet und genehmigt werden.

Verbindliche Ergänzung der Hallenordnung

  • Waffen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen sowie Gegenständen, die zu Körperverletzungen führen können,
  • Gassprühflaschen, ätzenden oder färbenden Substanzen oder Druckbehältern mit Tonerzeugung (z. B. Fanfaren),
  • mechanisch, elektrisch oder luftbetriebene Lärminstrumente (ausgenommen Trommeln und „Ratschen“); Trommeln müssen bis zum 19.12.2025 per Mail an sven.knoesel@vfv06.de angemeldet und genehmigt werden,
  • Behältnisse aus zerbrechlichem/splitterndem Material oder unter Druck (z. B. Deo- und Haarspray, Parfumflakons),
  • alle Getränke, Speisen sowie Drogen,
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände,
  • das Benutzen von Laserpointern,
  • Fahnen- und Transparentstangen > 1,20 m oder Ø > 3 cm (Abweichungen nur möglich, wenn bis zum 19.12.2025 an sven.knoesel@vfv06.de angezeigt und genehmigt),
  • großflächige Spruchbänder, größere Mengen Papier, Konfetti, Tapetenrollen,
  • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial,
  • werbende/kommerzielle sowie politische oder religiöse Gegenstände aller Art (Aufkleber, Banner, Schilder, Flugblätter o. ä.) ohne ausdrückliche Genehmigung.

Verboten ist das Ankleben von Fahnen/Transparenten etc. an Hallenwänden sowie im Innenraum, ebenso das Bekleben von Wänden, Bänken etc. mit Aufklebern.

In der ganzen Halle gilt absolutes Rauchverbot – das gilt auch für E-Zigaretten.

Verboten sind Äußerungen, Parolen, Fangesänge, Gesten und Symbole, die Dritte diffamieren (u. a. wegen Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung). Ebenfalls verboten: der Schriftzug „A.C.A.B.“ in jeder Form sowie Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Beleidigungen sowie das Provozieren zu Hass oder Gewalt gegenüber Schiedsrichtern, Spielern oder sonstigen Personen sind untersagt.

Foto- und Videoaufnahmen mit professionellem Equipment sind nur eingeschränkt erlaubt. Für den Einsatz von professionellem Foto- bzw. Videoequipment ist eine Presseakkreditierung erforderlich. Bitte meldet euch hierzu vorab bei Michael.Salge@vfv06.de.

Den Anordnungen des Veranstalters bzw. Sicherheitsdienstes und der Ordner ist Folge zu leisten. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen und das Hausrecht wahrzunehmen.

Personen ohne Aufenthaltsberechtigung, mit Hallenverbot oder bei Verweigerung der Einlasskontrolle werden abgewiesen. Verbotene Gegenstände sind auf Aufforderung abzulegen. Kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss können zurückgewiesen werden.

Der Veranstalter spricht sich gegen rassistische, gewaltverherrlichende, antisemitische, nationalistische, ausländerfeindliche sowie rechts- und/oder linksextreme Tendenzen aus und behält sich entsprechende Maßnahmen (Zutrittsverweigerung, Ausschluss, Hausverbot – auch im Vorfeld) vor.

  • Stadionverbote gelten entsprechend; Verstöße können zu (über)örtlichen Stadionverboten führen.
  • Im Übrigen gilt die weitergehende Hallenordnung der Sparkassen Arena.
  • Besuch und Nutzung erfolgen auf eigene Gefahr.
  • Bei Verstößen: Hallenverbot für die gesamte Turnierdauer; Schäden werden geltend gemacht.
Hinweis: Der Verzehr von Speisen auf den Tribünen ist nicht gestattet. Bitte nutzt hierfür das Foyer sowie den Gastronomiebereich der Halle.
Mit sportlichen Grüßen
VfV Borussia 06 Hildesheim e.V.