Zum Hauptinhalt springen

Faninformationen / Verbindliche Ergänzung der Hallenordnung

Verbindliche Ergänzung der Hallenordnung Faninformationen

1. Verboten ist das Mitführen von

  • Waffen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen sowie Gegenständen, die bei Personen zu Körperverletzungen führen können,
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter mit Tonerzeugung (z.B. Fanfaren),
  • mechanisch, elektrisch oder Luft- betriebene Lärminstrumente (hierunter fallen nicht Trommeln und „Ratschen“), Trommeln müssen vorab beim Veranstalter angemeldet und genehmigt werden.
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind,
  • alle Getränke, Speisen sowie Drogen,
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände,
  • das Benutzen von Laserpointern in der Halle
  • Fahnen und Transparentstangen, die länger als 1,20 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist (Abweichungen sind nur möglich, wenn diese zuvor beim Veranstalter angezeigt und von diesem genehmigt worden sind),
  • großflächige Spruchbänder, größere Mengen von Papier, Konfetti, Tapetenrollen,
  • rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial,
  • werbenden oder kommerziellen Gegenständen sowie politischen oder religiösen Gegenständen aller Art wie Banner, Schilder, Flugblätter oder ähnliches, ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter. 

2. Verboten ist das Ankleben von Fahnen, Transparenten etc. an den Hallenwänden sowie im Innenraum, das Bekleben der Wände, Bänke, etc. mit Aufklebern etc.

3. Es gilt in der ganzen Halle ein absolutes Rauchverbot!

Bei Verstoß wird ein Hallenverbot für die gesamte Turnierdauer ausgesprochen und der durch einen möglichen Feuerwehreinsatz, Turnierunterbrechung, etc. entstandene Schaden gegen den Verursacher geltend gemacht.

4. Verboten sind verbale Äußerungen, Parolen oder Fangesänge, sowie entsprechende Gesten und Symbole, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung zu diffamierend oder die als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingestuft sind oder diesen zum Verwechseln ähnlich sehen. Dies gilt auch für das Tragen und Mitführen von Fahnen, Transparenten, Aufnähern, Kleidungsstücken, etc.

Das Tragen und Zeigen des Schriftzuges „A.C.A.B“ –in jeder abgewandelten Form- auf Transparenten, Aufnähern, T-Shirt, etc.

Das Provozieren anderer Zuschauer zu Hass oder Gewalt gegenüber den Schiedsrichtern, Spielern oder sonstigen Personen sowie beleidigende Äußerungen sind verboten.

5. Der Anordnung des Veranstalters bzw. des Sicherheitsdienstes und der Ordner ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann ein Hallenverbot für die Turnierdauer ausgesprochen werden.

6. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist durch den Veranstalter beauftragt und vom Betreiber berechtigt, Personen und von ihnen mitgeführte Sachen zu überprüfen und dahingehend zu untersuchen, dass die Verbote beachtet werden. Darüber hinaus ist der Ordnungs- und Sicherheitsdienst berechtigt, das Hausrecht wahrzunehmen.

Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung für die Halle besitzen oder denen der Aufenthalt verboten ist, dürfen die Volksbank-Arena nicht betreten und werden an den Zugängen abgewiesen. Das gleiche gilt für Personen, gegen die ein Hallenverbot verhängt worden ist. Ebenso werden Personen zurückgewiesen und am Betreten der Anlage gehindert, die ihre Zustimmung zur Einlasskontrolle verweigern oder die auf Gegenstände, die nicht mitgenommen werden dürfen, auf Aufforderung nicht ablegen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Person auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Das gleiche gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.

6.a) Besondere Bestimmungen zur Ausübung des Hausrechts

Der VfV Borussia 06 Hildesheim spricht sich gegen rassistische, gewaltverherrlichende, antisemitische, nationalistische, ausländerfeindliche sowie rechts- und/oder linksextreme Tendenzen jeder Art, diesbezüglich politische Agitation und Meinungskundgebung aus. Der Veranstalter behält sich daher vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, (a) die links- und/oder rechtsradikalen Parteien, Vereinigungen oder Organisationen angehören und/oder (b) eindeutig der links- und/oder rechtsradikalen Szene zuzuordnen sind und/oder (c) durch rassistische, nationalistische, antisemitische, diskriminierende, gewaltverherrlichende, diffamierende oder sonstige menschenverachtende Äußerungen, Verhaltensweisen oder Gesten in Erscheinung treten oder in der Vergangenheit getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren, von dieser auszuschließen und/oder – auch im Vorfeld – ein Hausverbot auszusprechen.

7. Sämtliche örtliche vom VfV06 Hildesheim ausgesprochene Stadionverbote und bundeweit ausgesprochene Stadionverbote gelten für die Veranstaltung. Verstöße gegen die verbindliche ergänzende Hallenordnung können zu örtlichen Stadionverboten des VfV06 Hildesheim und im besonders groben Fall zu überörtlichen Stadionverboten führen.

8. Im Übrigen gilt die weitergehende Hallenordnung der Volksbank-Arena Hildesheim.

9. Der Besuch der Veranstaltung sowie das Betreten und Benutzen der Volksbank-Arena erfolgt auf eigene Gefahr.

Hinweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass der Verzehr von Speisen auf den Tribünen nicht gestattet werden kann. Bitte nutzen Sie hierzu das Foyer sowie den Gastronomiebereich der Halle.

Mit sportlichen Grüßen
VfV Borussia 06 Hildesheim e.V.